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Das tägliche Geschenk vom Finanzamt – natürlich steuerfrei …

Der Urlaub ist vorbei und mit der Arbeit beginnt auch wieder das mühsame Sammeln von Quittungen für das Finanzamt. Denn ohne Belege gibt’s keine Steuern zurück. Lästig und zeitraubend.

Doch es gibt Ausnahmen, für jeden Menschen und jeden Tag. Gemeint ist der tägliche Weg zur Arbeit. Hier ist das Steuerrecht ausnahmsweise mal einfach und großzügig pauschal:

Nur den Arbeitgeber in die Steuererklärung eintragen, die Entfernungskilometer für den Weg zur Arbeit und die Arbeitstage im Jahr, fertig! Den Rest rechnet das Finanzamt. Und zwar großzügig, denn wie Sie zur Arbeit kommen, ist weitgehend egal. Jeder Entfernungskilometer bringt pauschal 30 Cent. Also, wenn Ihre Arbeit 10 Kilometer entfernt ist: 3 € pro Tag.

Bei einer vierköpfigen Familie oder Wohngemeinschaft, die viermal den gleichen Arbeitgeber hat, ist es steuerlich egal, ob Sie mit vier Autos zur Arbeit fahren oder nur mit einem. Die Entfernungspauschale gibt es dann viermal.

Da ist es ausdrücklich erlaubt und sogar gewollt, dass Sie bei den Fahrten zur Arbeit kreativ sind. Zum Beispiel können Sie Ihren Ehegatten morgens eine Stunde früher aus dem Bett jagen, ihn zur Arbeit bringen und dadurch Sprit und Kosten sparen. Oder eine Fahrgemeinschaft mit der Nachbarin bilden oder im Sommer das Fahrrad aus dem Keller holen …

Und wenn Sie so nah an die Arbeit umziehen, dass Sie erstmalig gar kein Auto mehr brauchen, dann können Sie zusätzlich in bestimmten Fällen die Umzugskosten absetzen.

(Der Vollständigkeit halber: Wenn Sie mit dem Flugzeug zur Arbeit kommen oder bei Arbeitswegen über 65 Kilometer gilt die Pauschale aber nicht.)

Also nutzen Sie diese Pauschale, machen Sie Ihre Steuererklärung und holen Sie sich Ihr tägliches Steuergeschenk!

Ihr Team von Erbel + Bernsen